Was ist Wohngeld und wer hat Anspruch?
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer gewährt. 2025 wurde das Wohngeld grundlegend reformiert und die Leistungen deutlich erhöht.
Grundvoraussetzungen für Wohngeld
- Wohnsitz in Deutschland
- Mietvertrag oder Eigentum an der Wohnung
- Einkommen unterhalb der Einkommensgrenzen
- Kein Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
- Keine vorrangigen Sozialleistungen
Wohngeld-Reform 2025: Die wichtigsten Änderungen
Die Wohngeld-Reform 2025 bringt erhebliche Verbesserungen für Berechtigte mit sich:
Neue Regelungen im Überblick
- Erhöhung der Einkommensgrenzen: Mehr Haushalte haben Anspruch
- Klimakomponente: Zusätzlicher Zuschuss für energieeffiziente Wohnungen
- Heizkostenzuschuss: Pauschaler Zuschuss zu den Heizkosten
- Vereinfachte Berechnung: Neue Tabellen und Online-Rechner
- Längere Bewilligungszeiträume: 18 statt 12 Monate
Neue Einkommensgrenzen 2025
Die Einkommensgrenzen wurden erheblich angehoben. Beispiele für 1-Personen-Haushalte:
Mietstufe | Monatliches Höchsteinkommen | Beispielstädte |
---|---|---|
I | 1.350 € | Ländliche Gebiete |
III | 1.480 € | Dortmund, Essen |
VI | 1.740 € | München, Hamburg |
VII | 1.810 € | Frankfurt, Stuttgart |
Schritt-für-Schritt Anleitung
Schritt 1: Anspruch prüfen
Bevor Sie einen Antrag stellen, prüfen Sie zunächst, ob Sie grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld haben:
Online-Rechner nutzen
Nutzen Sie den offiziellen Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Dieser gibt Ihnen eine erste Einschätzung über Ihren möglichen Anspruch.
Einkommen berechnen
Für die Wohngeld-Berechnung zählt das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder:
- Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit
- Renten und Pensionen
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld
- Elterngeld (teilweise)
- Kapitalerträge
- Mieteinnahmen
Schritt 2: Erforderliche Unterlagen sammeln
Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen bevor Sie den Antrag stellen:
Persönliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsmitglieder
- Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Geburtsurkunden der Kinder
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Scheidungsurteil (falls geschieden)
Einkommensnachweise
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate
- Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres
- Rentenbescheid
- Arbeitslosengeld-Bescheid
- Nachweise über sonstige Einkünfte
Wohnkosten-Nachweise
- Mietvertrag mit allen Nachträgen
- Aktuelle Betriebskostenabrechnung
- Nachweis über die monatliche Miete (Mietzahlungsbestätigung)
- Bei Eigentum: Grundbuchauszug und Belastungsnachweis
Schritt 3: Antrag ausfüllen
Den Wohngeld-Antrag können Sie auf verschiedene Weise stellen:
Online-Antrag (empfohlen)
- Besuchen Sie das Online-Portal Ihrer Gemeinde
- Füllen Sie den Antrag digital aus
- Laden Sie alle Dokumente hoch
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab
Persönliche Antragstellung
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Wohngeldstelle
- Bringen Sie alle Unterlagen mit
- Lassen Sie sich bei Fragen beraten
- Reichen Sie den vollständigen Antrag ein
Schritt 4: Antrag einreichen
Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle ein. Diese finden Sie bei:
- Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung
- Dem Kreis oder der kreisfreien Stadt
- In manchen Bundesländern beim Amt für Soziales
Besondere Regelungen für 2025
Klimakomponente
Neu eingeführt wurde eine Klimakomponente, die zusätzliche Unterstützung für energieeffiziente Wohnungen bietet:
- Energieeffizienzklasse A-C: +20% Wohngeld
- Energieeffizienzklasse D-E: +10% Wohngeld
- Fernwärme aus erneuerbaren Energien: +15% Wohngeld
Heizkostenzuschuss
Zusätzlich zum regulären Wohngeld wird ein pauschaler Heizkostenzuschuss gewährt:
Haushaltsgröße | Monatlicher Zuschuss |
---|---|
1 Person | 27 € |
2 Personen | 37 € |
3 Personen | 41 € |
4 Personen | 45 € |
Jede weitere Person | +4 € |
Häufige Fehler vermeiden
Unvollständige Unterlagen
Der häufigste Grund für Verzögerungen sind fehlende Unterlagen. Prüfen Sie vor der Einreichung alle Anforderungen nochmals.
Falsche Einkommensangaben
Geben Sie alle Einkommen vollständig an. Spätere Nachforderungen können entstehen, wenn Einkommen verschwiegen werden.
Veraltete Unterlagen
Achten Sie darauf, dass alle Nachweise aktuell sind. Meldebescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Antrag zu spät gestellt
Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich.
Nach der Antragstellung
Bearbeitungszeit
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 4-8 Wochen. Bei Online-Anträgen geht es meist schneller (2-4 Wochen).
Nachfragen und Status-Updates
Sie können den Status Ihres Antrags online verfolgen oder telefonisch nachfragen. Halten Sie dabei Ihr Aktenzeichen bereit.
Bewilligungsbescheid
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid mit:
- Höhe des monatlichen Wohngeldes
- Bewilligungszeitraum (meist 18 Monate)
- Zahlungsmodalitäten
- Hinweisen zu Änderungsmitteilungen
Wohngeld-Berechnung: Beispielrechnung
Hier eine Beispielrechnung für einen 2-Personen-Haushalt in Köln (Mietstufe V):
Ausgangsdaten:
- 2 Personen (Ehepaar)
- Gesamteinkommen: 2.200 € brutto/Monat
- Kaltmiete: 850 €
- Wohnung Energieeffizienzklasse B
Berechnung:
- Grundwohngeld: 178 €
- Klimakomponente (+20%): 36 €
- Heizkostenzuschuss: 37 €
- Gesamtes Wohngeld: 251 € monatlich
Änderungen während des Bewilligungszeitraums
Sie sind verpflichtet, Änderungen unverzüglich mitzuteilen:
Mitteilungspflichtige Änderungen
- Einkommensänderungen (mehr als 15% Abweichung)
- Änderung der Haushaltszusammensetzung
- Umzug oder Mietänderungen
- Aufnahme einer weiteren Erwerbstätigkeit
- Bezug anderer Sozialleistungen
Weiterleistungsantrag
Der Weiterleistungsantrag sollte 2-3 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten.
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